Allgemeine Geschäfts­bedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Toni Seoane Romero – Toni’s Bike Lounge.
(Stand: 19.05.2026)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Toni Seoane Romero – Toni’s Bike Lounge (nachfolgend „Firma“).

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz der Offerte der Firma betreffend den Bezug von Produkten durch den Kunden zustande.

Der Vertrag kommt auf jeden Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Produkte über den Onlineshop der Firma bestellt oder direkt kauft.

Bei Dienstleistungen (z. B. Werkstatt, Vermietung, individuelle Bikegestaltung, Trainings- oder Ernährungsberatung) kommt der Vertrag mit Terminvereinbarung, schriftlicher Bestätigung oder tatsächlicher Inanspruchnahme der Leistung zustande.

3. Preise

Vorbehaltlich anderweitiger Offerten verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF). Alle Preise verstehen sich inklusive allfällig anwendbarer Mehrwertsteuer (MwSt).

Die Preise verstehen sich exklusive weiterer allfällig anwendbarer Steuern.

Die Preise verstehen sich exklusive Verpackungs- und Versandkosten.

Die Firma behält sich vor, die Preise jederzeit zu ändern. Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise auf der Website der Firma und gemäss Preisliste der Firma.

Preise für individuell konfigurierte Fahrräder, Sonderanfertigungen, Werkstattarbeiten, Mietleistungen, Konsumationen in der Lounge/Bar sowie Beratungs- und Trainingsleistungen werden separat offeriert oder gemäss aktueller Preisliste verrechnet.

4. Bezahlung

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten: Rechnung, Kreditkarte, PayPal, Vorauskasse, Anzahlung, Twint.

Der Kunde ist verpflichtet den in Rechnung gestellten Betrag innert 30 (dreissig) Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, wird der Kunde abgemahnt. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist fällt er automatisch in Verzug.

Ab Zeitpunkt des Verzuges schuldet der Kunde Verzugszinsen in der Höhe von 5% (fünf Prozent).

Bietet die Firma auch Produkte über eine Onlineplattform zum Kauf, Miete oder sonstiger Nutzung an, so kann sie Bezahlung auch auf dem elektronischen Weg im Rahmen des Bestellvorganges (Kreditkarten, Paypal oder andere Zahlungssysteme) verlangen.

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung des Kunden gegen die Firma ist nicht zulässig.

Bei einer hohen Bestellungssumme kann die Firma vom Kunden eine Anzahlung verlangen.

Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Lieferung oder Dienstleistungserbringung zu verweigern.

Bei Mietverhältnissen, Werkstattarbeiten, individuellen Bikeprojekten oder Beratungs- und Trainingsleistungen kann die Firma eine vollständige Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung (Depot) verlangen.

5. Pflichten der Firma

5.1. Lieferung / Liefertermine

Die Lieferung erfolgt binnen 7 (sieben) Arbeitstagen nach Bestellungseingang. Ist eine fristgerechte Lieferung nicht möglich, wird der Kunde von der Firma binnen 5 (fünf) Arbeitstagen nach Bestellungseingang informiert und das neue Lieferdatum wird kommuniziert.

Vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung, wird als Erfüllungsort der Sitz der Firma vereinbart. Die Firma erfüllt durch die Übergabe der bestellten Produkte an den vereinbarten Spediteur. Wird kein Spediteur vereinbart, steht es der Firma frei, einen Spediteur zu wählen. Die vereinbarten Lieferkosten dürfen durch die Wahl des Spediteurs nicht erhöht werden.

Bei individuell gestalteten Fahrrädern, Sonderbestellungen oder kundenspezifischen Anpassungen können sich Lieferfristen verlängern. Liefertermine gelten in diesen Fällen als unverbindliche Richtwerte.

5.2. Hilfspersonen

Die Parteien haben das ausdrückliche Recht, zur Erledigung ihrer vertragsgemässen Pflichten Hilfspersonen beizuziehen. Sie haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfsperson unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen und allfälliger Gesamtarbeitsverträge erfolgt.

6. Umtausch

Es steht dem Kunden zu, Produkte binnen 10 (zehn) Tagen nach Erhalt umzutauschen. Die Produkte müssen jedoch originalverpackt und ungebraucht sein. Der Kunde hat die Kosten für die Rücksendung und den Umtausch zu tragen.

Ein Umtausch ist nur möglich für Produkte, die nicht spezifisch für den Kunden angefertigt wurden.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Die Firma gewährleistet das Obengenannte für eine Dauer von maximal 24 (vierundzwanzig) Monaten.

Der Anbieter gewährleistet, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Übergabe frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und den vereinbarten Produktspezifikationen entsprechen. Normale Abnutzung, unsachgemässe Verwendung, mangelnde Wartung sowie externe Einwirkungen fallen nicht unter die Gewährleistung.

Ein allfälliger Mangel ist der Firma umgehend anzuzeigen. Es steht der Firma frei, zu entscheiden, ob das mangelhafte Produkt repariert oder ersetzt wird. Nur wenn ein Ersatz oder eine Reparatur nicht möglich ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Minderung oder Rückerstattung des Kaufpreises. Der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Fremdreparaturen wird ausgeschlossen. Während der Zeit der Reparatur hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzprodukt. Die Gewährleistung beginnt für das reparierte Element neu zu laufen, für die restlichen Elemente des Produkts läuft die ursprüngliche Gewährleistungsfrist weiter.

8. Haftung

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Die Haftung für direkte Schäden wird auf den Verkaufspreis des Produktes / der Dienstleistung beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht.

Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden der Firma umgehend zu melden.

Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird im selben Rahmen beschränkt.

Die Benutzung von Fahrrädern, Mietmaterial, Werkstattleistungen sowie die Teilnahme an Trainings-, Beratungs- oder Community-Aktivitäten erfolgt auf eigene Gefahr.

9. Immaterialgüterrechte

Sämtliche Rechte an den Produkten, Dienstleistungen und allfälligen Marken stehen der Firma zu oder sie ist zu deren Benutzung vom Inhaber berechtigt.

Weder diese AGB noch dazugehörige Individualvereinbarungen haben die Übertragung etwelcher Immaterialgüterrechte zum Inhalt, es sei denn, dies werde explizit erwähnt.

Zudem ist jegliche Weiterverwendung, Veröffentlichung und das Zugänglichmachen von Informationen, Bildern, Texten oder Sonstigem, was der Kunde im Zusammenhang mit diesen Bestimmungen erhält, untersagt, es sei denn, es werde von der Firma explizit genehmigt.

Verwendet der Kunde im Zusammenhang mit der Firma Inhalte, Texte oder bildliches Material an welchem Dritte ein Schutzrecht haben, hat der Kunde sicherzustellen, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden.

10. Datenschutz

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verarbeiten und verwenden. Die Firma ergreift die Massnahmen, die zur Sicherung der Daten gemäss den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und vertragsgemässen Verwertung seiner Daten durch die Firma vollumfänglich einverstanden und ist sich bewusst, dass die Firma auf Anordnung von Gerichten oder Behörden verpflichtet und berechtigt ist Informationen vom Kunden diesen oder Dritten bekannt zu geben. Hat der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt, darf die Firma die Daten zu Marketingzwecken verwenden. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftrage Dienstleistungspartner oder sonstige Dritte weitergegeben werden.

Des Weiteren finden die Datenschutzbestimmungen Anwendung.

11. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden.

Die neue Version tritt 30 (dreissig) Tage nach der Mitteilung oder Aufschaltung auf der Website (www.tonis-bikelounge.ch) durch die Firma in Kraft.

Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde habe einer neueren Version der AGB zugestimmt.

12. Priorität

Diese AGB gehen allen älteren Bestimmungen und Verträgen vor. Lediglich Bestimmungen aus Individualverträgen, welche die Bestimmungen dieser AGB noch spezifizieren, gehen diesen AGB vor.

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine Beilage dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

14. Vertraulichkeit

Beide Parteien, sowie deren Hilfspersonen, verpflichten sich, sämtliche Informationen, die in Zusammenhang mit den Leistungen unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrages bestehen.

15. Höhere Gewalt

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Vulkanausbrüche, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Kriege, Unruhen, Bürgerkriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle resp. Reaktorschäden, Pandemien/Epidemien, Behördliche Anordnungen oder Betriebsverbote, Lieferengpässe oder Produktionsausfälle bei Vorlieferanten und Unterbrechungen von Transport- oder Kommunikationsnetzen unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 (dreissig) Tage, kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt vollumfänglich zurückzuerstatten.

Jegliche weiteren Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche infolge vis major, sind ausgeschlossen.

16. Agenten und Vertriebspartner

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass allfällige Vertriebspartner oder Agenten selbstständig und damit unabhängig von der Firma arbeiten und jegliche potentiellen Ansprüche diesen gegenüber direkt geltend zu machen sind. Die Firma haftet in keiner Weise für Vertragsverletzungen allfälliger Agenten und Vertriebspartnern.

17. Spezifische Bestimmungen

Die Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Es wird empfohlen, eine private Haftplicht- sowie Unfallversicherung abzuschliessen.

Für Mietfahrzeuge haftet der Kunde für Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen während der Mietdauer, soweit diese nicht durch normale Abnutzung entstanden sind.

Beratungen zu Training, Ernährung oder Leistungsoptimierung ersetzen keine medizinische Abklärung. Die Firma übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Folgen, die aus der Umsetzung solcher Empfehlungen entstehen.

Der Aufenthalt in der Lounge / Bar erfolgt auf eigene Verantwortung. Für persönliche Gegenstände wird keine Haftung übernommen.

18. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen Schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuheben. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Produktekauf (SR 0.221.211.1) wird explizit ausgeschlossen.

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